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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vereinbarte Termine sollten eingehalten werden, da für jeden Patienten ein bestimmter Zeitraum reserviert wird. Sollte ein Termin dennoch nicht wahrgenommen werden können, muss er werktags mindestens 48 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte oder versäumte Termine werden mit einer Honorarausfallspauschale von 70 € berechnet.

Die erbrachten ärztlichen Leistungen werden nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 1996) abgerechnet und dem Patienten in Rechnung gestellt. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Arztrechnungen von den privaten Krankenversicherungen oder von der Beihilfe vollständig erstattet werden, denn dies hängt vom Umfang des jeweiligen Versicherungsvertrags zwischen Patient und Versicherung ab.